Nachricht von Partnern aus Nicaragua zur aktuellen Situation
Ausgabe vom 20-03-2025
Kleine Auswirkungen von Nicaraguas Klage wegen Beihilfe zum Völkermord
Die Vorbereitungen für das Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) aufgrund der Klage Südafrikas gegen Israel laufen und es formiert sich eine immer breitere Front. Selbst die Bundesregierung, die Anfang 2024 noch eine Unterstützung Israels im Verfahren angekündigt hatte, geht inzwischen auf Distanz. Die geplante Nebenintervention zugunsten Israels wird es nicht geben. Dies erklärte Josef Hinterseher, ein Sprecher des Auswärtigen Amts, am vergangenen Mittwoch in der Regierungspressekonferenz in Berlin.
Als Begründung verwies Hinterseher darauf, dass Deutschland in der Zwischenzeit selbst mit einer Klage vor dem IGH konfrontiert sei: Nicaragua wirft der Bundesrepublik vor, durch Waffenlieferungen und politische Unterstützung Beihilfe zu möglichen Völkerrechtsverstößen Israels zu leisten. Hinterseher erklärte: „Wir sind jetzt selbst Teil eines streitigen Verfahrens vor dem IGH und haben uns infolgedessen entschieden, von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch zu machen“.
Zunehmend mehr Staaten hatten sich in der letzten Zeit demonstrativ auf Seiten des klagenden Staates Südafrika gestellt so die Niederlande und Island in der vergangenen Woche. In deutschen Medien wird darüber kaum berichtet. Die USA hatten in der vergangenen Woche ihrerseits ebenfalls interveniert, sie fordern, die Genozidanklage zurückzuweisen und verteidigen Israel.
Island weist in seiner Erklärung das zentrale Argument der israelischen Verteidiger zurück, wonach Sicherheitsinteressen jeden Militäreinsatz rechtfertigten. Wörtlich heißt es dazu: „Eine vordergründig legitime Rechtfertigung für eine Handlung, etwa dass sie einem sicherheitspolitischen Motiv folgt, schließt begrifflich nicht die Möglichkeit aus, dass eine Vernichtungsabsicht bestehen oder im Laufe der Begehung entstehen könnte.“
In ihrer Stellungnahme kritisieren die Niederlande insbesondere das gezielte Aushungern der palästinensischen Bevölkerung durch Israel. Dieses Vorgehen sowie „die bewusste Verweigerung humanitärer Hilfe“ könnten bei der Feststellung eines „spezifischen Vorsatzes“ eine wichtige Rolle spielen. Die niederländische Regierung erinnert zudem an die Sorgfaltspflicht aller Vertragsstaaten der Genozidkonvention – daran ist auch die BRD gebunden.
Im vergangenen Jahr war Deutschland weiterhin der zweitwichtigste Lieferant von Rüstungsgütern für Israels Kriegsführungen. Am 18.11.25 wurde von der Bundesregierung eine zeitweise Begrenzung der Rüstungsexporte wieder aufgehoben.
Deutschlands Verzicht auf die Unterstützungserklärung für Israel ist zumindest ein erstes Zeichen dafür, dass man sich in Berlin seiner bisherigen Position nicht mehr so sicher ist.
rk